FRIEDRICH BAUZENTRUM GmbH & Co. KG
Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen für Privat­kunden im Online Shop B2C

1. Geltungs­be­reich 

1.1 Diese Allge­meinen Geschäfts­be­dingung ( nachfolgend “AGB”) des Friedrich Bauzentrum GmbH ( nachfolgend ” Verkäufer”), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unter­nehmen ( nachfolgend ” Kunde”) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop darge­stellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbe­ziehung von eigenen Bedin­gungen des Kunden wider­sprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natür­liche Person, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerb­lichen noch ihrer selbst­stän­digen beruf­lichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unter­nehmer im Sinne dieser AGB ist eine natür­liche oder juristische Person oder eine rechts­fähige Perso­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Ausübung ihrer gewerb­lichen oder selbstän­digen beruf­lichen Tätig­keiten handelt.

1.3 Für Verträge mit Unter­neh­mens­kunden finden ausschließlich unsere „ Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen für gewerb­liche Kunden” Anwendung. Unter­nehmer im Sinne dieser AGB ist eine natür­liche oder juristische Person oder eine rechts­fähige Perso­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Ausübung ihrer gewerb­lichen oder selbstän­digen beruf­lichen Tätig­keiten handelt.

2. Vertrags­ab­schluss 

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthal­tenen Produkt­be­schrei­bungen stellen kein rechtlich verbind­liches Angebot dar. Sie stellen lediglich eine Auffor­derung zu einer Bestellung dar.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestell­for­mular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausge­wählten Waren in den virtu­ellen Warenkorb gelegt und den elektro­ni­schen Bestell­prozess durch­laufen hat, durch Klicken des den Bestell­vorgang abschlie­ßenden Buttons, ein rechtlich verbind­liches Vertrags­an­gebot in Bezug auf die im Warenkorb enthal­tenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefo­nisch, per Fax, per E‑Mail, posta­lisch oder per Online-Kontakt­for­mular gegenüber dem Verkäufer abgeben. Bitte beachten: Unmit­telbar nach absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestell­be­stä­tigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertrags­an­ge­botes darstellt !

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schrift­liche Auftrags­be­stä­tigung oder eine Auftrags­be­stä­tigung in Textform ( Fax oder E‑Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftrags­be­stä­tigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • Indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • Indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert

Liegen mehrere der vorge­nannten Alter­na­tiven vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine vorge­nannte Alter­native zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der vorge­nannten Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willens­er­klä­rungen gebunden ist.

2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebo­tenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungs­ab­wicklung über den Zahlungs­dienst­leister PayPal ( Europe) S.a.r.l et Cie, S.A.C., Boulevard Royal, L‑2449 Luxem­bourg ( im Folgenden „PayPal”), unter Geltung der PayPal- Nutzungs­be­din­gungen, einsehbar unter https://​www​.paypal​.com/​d​e​/​w​e​b​a​p​p​s​/​m​p​p​/​u​a​/​u​s​e​r​a​g​r​e​e​m​e​n​t​-​f​ull oder falls der Kunde nicht über ein PayPal- Konto verfügt- unter Geltung der Bedin­gungen für Zahlungen ohne PayPal- Konto, einsehbar unter https://​www​.paypal​.com/​d​e​/​w​e​b​a​p​p​s​/​m​p​p​/​u​a​/​p​r​i​v​a​c​y​w​a​x​-​f​ull. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestell­vorgang auswähl­baren von PayPal angebo­tenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den den Bestell­vorgang abschlie­ßenden Button anklickt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestell­for­mular des Verkäufers wir der Vertragstext nach dem Vertrags­ab­schluss vom Verkäufer gespei­chert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform ( z.B. E‑Mail, Fax, Brief) übermittelt. Eine darüber hinaus­ge­hende Zugäng­lich­ma­chung des Vertrags­textes durch den Verkäufer erfolgt nicht.

2.6 Vor verbind­licher Abgabe einer Bestellung über das Online-Bestell­for­mular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Einga­be­fehler durch aufmerk­sames Lesen der auf dem Bildschirm darge­stellten Infor­ma­tionen erkennen. Ein wirksames techni­sches Mittel zur besseren Erkennung von Einga­be­fehlern kann dabei die Vergrö­ße­rungs­funktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektro­ni­schen Bestell­pro­zesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunk­tionen korri­gieren, bis er den den Bestell­vorgang abschlie­ßenden Button anklickt.

2.7 Für den Vertrags­ab­schluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestell­ab­wicklung und Kontakt­auf­nahme finden in der Regel per E‑Mail und automa­ti­sierter Bestell­ab­wicklung statt. Der Kunde hat sicher­zu­stellen, dass die von ihm zur Bestell­ab­wicklung angegebene E‑Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom versan­deten E‑Mails empfangen werden können. Insbe­sondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicher­zu­stellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestell­ab­wicklung beauf­tragten Dritten versandten E‑Mails zugestellt können.

3. Wider­rufs­recht

3.1 Verbrau­chern steht grund­sätzlich ein Wider­rufs­recht zu.

3.2 Nähere Infor­ma­tionen zum Wider­rufs­recht ergeben sich aus der Wider­rufs­be­lehrung des Verkäufers.

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

4.1 Sofern sich aus der Produkt­be­schreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angege­benen Preisen um Gesamt­preise, die die gesetz­liche Umsatz­steuer enthalten. Gegebe­nen­falls zusätz­liche anfal­lende Liefer-und Versand­kosten werden in der jewei­ligen Produkt­be­schreibung gesondert angegeben.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/​en wird/​werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

4.3 Bei Auswahl der Zahlungsart „ SOFORT” erfolgt die Zahlungs­ab­wicklung über den Zahlungs­dienst­leiter SOFORT GmbH, There­si­enhöhe 12, 80339 München ( im Folgendem „ SOFORT”). Um den Rechnungs­betrag über „ SOFORT” bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „ SOFORT” frei geschal­tetes Online- Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungs­vorgang entspre­chend legiti­mieren und die Zahlungs­an­wei­sungen gegenüber „SOFORT” bestä­tigen. Die Zahlungs­trans­aktion wird unmit­telbar danach von „ SOFORT” durch­ge­führt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Infor­ma­tionen zur Zahlungsart „ SOFORT” kann der Kunde im Internet unter https://​www​.klarna​.com/​s​o​f​o​rt/ abrufen.

4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart „ PayPal- Lastschrift” zieht PayPal den Rechnungs­betrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschrift­mandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorab­in­for­ma­tionen im Auftrag des Verkäufers vom Bankkonto des Kunden ein. Vorab­in­for­mation ( „Pre-Natifi­cation” ) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag ) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausrei­chender Konto­deckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankver­bindung nicht eingelöst oder wider­spricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbu­chung des jewei­ligen Kredit­in­stituts entste­henden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

5. Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Liefer­an­schrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Trans­aktion ist die in der Bestell­ab­wicklung des Verkäufers angegebene Liefer­an­schrift maßgeblich.

5.2 Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung ” frei Bordstein­kante”, also bis zu der der Lieder­adresse nächst gelegenen öffent­lichen Bordstein­kante, sofern sich aus den Versand­in­for­ma­tionen im Online-Shop des Verkäufers nichts anders ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Scheitert die Zustellung der Waren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entste­henden angemes­senen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Wider­rufs­recht wirksam ausübt. Für die Rücksen­de­kosten gilt bei wirksamer Ausübung des Wider­rufs­recht durch den Kunden die in der Wider­rufs­be­lehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungs­ge­mäßer Selbst­lie­ferung vom Vertrag zurück­treten. Dies gilt nur für den Fall, das die Nachlie­ferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungs­ge­schäft mit dem Zulie­ferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wir alle zumut­baren Anstren­gungen unter­nehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle einer Nicht­ver­füg­barkeit oder der nur teilweisen Verfüg­barkeit der Ware wird der Kunde unver­züglich infor­miert und die Gegen­lei­stung unver­züglich erstattet.

5.5 Bei Selbst­ab­holung infor­miert der Verkäufer den Kunden zunächst per E‑Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E‑Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versand­kosten berechnet.

6. Eigen­tums­vor­behalt

Tritt der Verkäufer in Vorlei­stung, behält er sich bis zur vollstän­digen Bezahlung des geschul­deten Kaufpreises das Eigentum an der gelie­ferten Ware vor.

7. Mängel­haftung 

7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetz­lichen Mängelhaftung.

7.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird gebeten, angeliefert Ware mit offen­sicht­lichen Trans­port­schäden bei dem Zusteller zu rekla­mieren und den Verkäufer hiervon Kenntnis zu setzten. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkung auf seine gesetz­liche oder vertrag­liche Mängelansprüche.

8. Besondere Bedin­gungen für die Verar­beitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden 

8.1 Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Waren­lie­ferung auch die Verar­beitung von Waren nach bestimmter Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verar­beitung erfor­der­liche Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorge­ge­benen Datei­for­marten, Forma­tie­rungen, Bild- und Datei­größen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erfor­der­lichen Nutzungs­rechte einzu­räumen. Für die Beschaffung und den Rechte­erwerb an diesen Inhalten ist alleine der Kunde verant­wortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verant­wortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlas­senen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbe­sondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbe­sondere Urheber- Marken- und Persönlichkeitsrechte.

8.2 Der Kunde stellt den Verkäufer Ansprüche Dritter frei, die diese im Zusam­menhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertrags­mäßige Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemes­senen Kosten der notwen­digen Rechts­ver­tei­digung einschließlich aller Gerichts- und Anwalts­kosten in gesetz­licher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechts­ver­letzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruch­nahme durch Dritte unver­züglich, wahrheits­gemäß und vollständig alle Infor­ma­tionen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Vertei­digung erfor­derlich sind.

8.3 Der Verkäufer behält sich vor, Verar­bei­tungs­auf­träge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlas­senen Inhalte gegen gesetz­liche oder behörd­liche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbe­sondere bei Überlassung verfas­sungs­feind­licher, rassi­sti­scher, fremden­feind­licher, diskri­mi­nie­render, belei­di­gender, Jugend gefähr­dender und /​oder Gewalt verherr­li­chender Inhalte.

10. Anwend­bares Recht

Für sämtliche Rechts­be­zie­hungen der Parteien gilt das Recht des Bundes­re­publik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den inter­na­tio­nalen Kauf beweg­licher Waren. Beim Verbraucher gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestim­mungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhn­lichen Aufenthalt, entzogen wird.

11. Gericht­stand 

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffent­lichen Rechts oder öffentlich-recht­liches Sonder­ver­mögen mit Sitz im Hoheits­gebiet der Bundes­re­publik Deutschland, ist ausschließ­licher Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seine Sitz außerhalb der Hoheits­ge­biets der Bundes­re­publik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließ­licher Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruf­lichen oder gewerb­lichen Tätig­keiten des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorste­henden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

12. Alter­native Streitbeteiligung 

12.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streit­be­tei­ligung bereit: https://​ec​.europa​.eu/​c​o​n​s​u​m​e​r​s​/​odr

Die Plattform dient als Anlauf­stelle zur außer­ge­richt­lichen Beilegung von Strei­tig­keiten aus Online-Kauf oder Dienst­lei­stungs­ver­trägen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

12.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fahren von einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle weder verpflichtet noch bereit.

Wider­rufs­be­lehrung und Widerrufsformular

Verbraucher steht ein Wider­rufs­rechte nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natür­liche Person ist, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerb­lichen noch ihrer selbstän­digen beruf­lichen Tätig­keiten zugerechnet werden können:

A. Wider­rufs­be­lehrung 

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Wider­rufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen bekannter Dritter, der nicht der Beför­derer ist, die letzten Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um ihr Wider­rufs­recht auszuüben, müssen Sie uns ( Friedrich Bauzentrum GmbH, An der kleinen Seite 5, 65604 ELz, Deutschland, Tel: 06431 9564–0, E‑Mail: webshop@​friedrichbauzentrum.​de) mittels einer eindeu­tigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wider­rufen, infor­mieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Wider­ru­fungs­for­mular verwenden, das jedoch nicht vorge­schrieben ist.

Zur Wahrung der Wider­rufs­frist reicht aus, dass Sie die Mittei­lungen über die Ausübungen des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag wider­rufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen , die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Liefer­kosten ( mit Ausnahme der zusätz­lichen Kosten, die sicher der daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Stand­art­lie­ferung gewählt haben ), unver­züglich und späte­stens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns einge­gangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs­mittel, das Sie bei der ursprüng­lichen Trans­aktion einge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurück­er­halten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück­ge­sandt haben, je nachdem, welches der früherer Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unver­züglich und in jedem Fall späte­stens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unter­richten, an uns zurück­zu­senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmit­tel­baren Kosten der Rücksendung der Waren. Die unmit­tel­baren Kosten der Rücksendung werden hinsichtlich solcher Waren, die aufgrund ihrer Beschaf­fenheit nicht normal mit der Post an uns zurück­ge­sandt werden können ( Spedi­ti­onsware), für jede derartige Ware auf höchstens etwa 500 Euro geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Werte­verlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung Beschaf­fenheit, Eigen­schaften und Funkti­ons­weise der Waren nicht notwen­digen Umgang mit Ihnen zurück­zu­führen ist.

Ausschluss bzw. vorzei­tiges Erlöschen des Widerrufsrecht.

Das Wider­ruf­recht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorge­fertigt sind und für deren Herstellung eine indivi­duelle Auswahl oder Bestim­mungen durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persön­liche Bedürf­nisse des Verbrau­chers zugeschnitten sind.

Das Wider­ruf­recht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfalls­datum schnell überschritten würde.

Das Wider­rufs­recht besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwan­kungen auf dem Finanz­markt abhängt, auf die der Unter­nehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Wider­rufs­frist auftreten können.

Das Wider­rufs­recht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaf­fenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt.

Allge­meine Hinweise 

1) Bitte vermeiden Sie Beschä­digung und Verun­rei­nigung der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Origi­nal­ver­packung mit sämtlichen Zubehör und mit allen Verpackungs­ma­te­rie­alien an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schüt­zende Umver­packung. Wenn Sie die Origi­nal­ver­packung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeig­neten Verpackung für einen ausrei­chenden Schutz vor Transportschäden .

2) Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei an uns zurück

3) Bitte beachten Sie, dass die vorge­nannten Ziffern 1–2 nicht Voraus­setzung für die wirksame Ausübung des Wider­rufs­rechts sind.

B. Wider­rufs­for­mular

Wenn Sie den Vertrag wider­rufen wollen, dann verwenden Sie bitte folgende Vorlage und senden diese an uns.

An
Friedrich Bauzentrum GmbH
An der kleinen Seite 5
65604 Elz
Deutschland

E‑Mail: webshop@​friedrichbauzentrum.​de

Hiermit widerrufe (n) ich /​wir (*) den von mir /​uns (*) abgeschlos­senen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /​die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)  /​erhalten am (*)  

Name des /​der Verbraucher(s)

Anschrift des /​der Verbraucher(s)

Unter­schrift des /​der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutref­fendes streichen

FRIEDRICH BAUZENTRUM GmbH & Co. KG
Allge­meine Liefer­be­din­gungen zur Verwendung gegenüber gewerb­lichen Abnehmern im Online Shop

§ 1 Geltung

(1) Alle Liefe­rungen, Leistungen und Angebote der FRIEDRICH BAUZENTRUM GmbH & Co. KG (nachfolgend Verkäufer) im Rahmen dieses Online­shops www​.fried​rich​bau​zentrum​.de (nachfolgend der „Onlineshop“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allge­meinen Liefer­be­din­gungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertrags­partnern (nachfolgend auch
„Auftrag­geber“ genannt) über die von ihm angebo­tenen Liefe­rungen oder Leistungen über die online Plattform schließt.

(2) Geschäfts­be­din­gungen des Auftrag­gebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert wider­spricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäfts­be­din­gungen des Auftrag­gebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einver­ständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Verkäufers im Onlineshop sind unver­bindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekenn­zeichnet sind oder eine bestimmte Annah­me­frist enthalten.

(2) Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Auftrag­geber ein verbind­liches Angebot zum Kauf des betref­fenden Produkts und gegebe­nen­falls zur Anlie­ferung des Produktes zu dem dort ausge­wie­senen Netto­preis. Zuzüglich zu dem ausge­wie­senen Netto­preis können noch Kosten für Verpackung, Transport und Dienst­lei­stungen (z.B. Kranhub, Hebebüh­nen­ent­ladung) berechnet werden (§ 7). Der Verkäufer kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

(3) Der Verkäufer wird dem Auftrag­geber unver­züglich nach Eingang des Angebots eine Bestä­tigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als angenommen, sobald der Verkäufer gegenüber dem Auftrag­geber (per E‑Mail) die Annahme erklärt. Der Kaufvertrag mit dem Auftrag­geber kommt erst mit der Annahme durch den Verkäufer zustande.

(4) Waren­rück­lie­fe­rungen sind eine Bring­schuld des Auftrag­gebers an das Lager des Verkäufers und werden ausschließlich im einwand­freien unbeschä­digten Zustand mit 90 % des reinen netto Waren­wertes gutge­schrieben. Waren­rück­lie­fe­rungen von Sonder­be­stel­lungen sind ausgeschlossen.

(5) Mehrweg-Paletten werden mit einem Abschlag für Nutzung gutge­schrieben. Grund­sätzlich handelt es sich bei der Rückgabe von Mehrweg-Paletten um eine Bring­schuld des Auftrag­gebers. Einweg­pa­letten und sonstige Verpackungs­mittel werden nicht gutgeschrieben.

§ 3 Umfang

(1) Angaben des Verkäufers zum Gegen­stand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchs­werte, Belast­barkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstel­lungen desselben (z.B. Zeich­nungen und Abbil­dungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwend­barkeit zum vertraglich vorge­se­henen Zweck eine genaue Überein­stimmung voraus­setzt. Sie
sind keine garan­tierten Beschaf­fen­heits­merkmale, sondern Beschrei­bungen oder Kennzeich­nungen der Lieferung oder Leistung. Handels­üb­liche Abwei­chungen und Abwei­chungen, die aufgrund recht­licher Vorschriften erfolgen oder technische Verbes­se­rungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleich­wertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwend­barkeit zum vertraglich vorge­se­henen Zweck nicht beeinträchtigen.

(2) Sicher­heits­da­ten­blätter werden entweder übergeben oder sind zentral als Leistungs­er­klä­rungen im Internet unter Wingis (www​.wingis​.de) und der Heinze-Bauda­tenbank (www​.heinze​-bauda​tenbank​.de) sowie bei den einzelnen Herstellern der Produkte einsehbar und als PDF abrufbar. Eine schrift­liche Übergabe von Sicher­heits­da­ten­blättern und Leistungs­er­klä­rungen erfolgt, wenn der Auftrag­geber dies ausdrücklich wünscht.

§ 4 Erfolgsort und Frist bei Abholung

(1) Erfül­lungsort für alle Verpflich­tungen aus dem Vertrags­ver­hältnis ist Friedrich Bauzentrum GmbH & Co. KG, An der kleinen Seite 5, 65604 Elz, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Eine Abhol­frist wird indivi­duell vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, ist die Ware vorrätig und wird für den Auftrag­geber drei Arbeitstage nach dem elektro­ni­schen Versand der Annah­me­er­klärung zur Abholung bereit­ge­halten. Sofern Sie die Ware nicht innerhalb von drei Arbeits­tagen nach Erhalt der Annah­me­er­klärung oder des angegeben Abhol­termins abnehmen, ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.

§ 5 Erfolgsort bei Lieferung

(1) Sofern gesondert vereinbart, liefert der Verkäufer bestellte Waren an einen von dem Auftrag­geber genannten Ort. Diese Liefe­rungen sind gesondert zu vergüten. Erfül­lungsort für alle Verpflich­tungen aus dem Vertrags­ver­hältnis bleibt auch bei Liefe­rungen das Friedrich Bauzentrum GmbH & Co. KG, An der kleinen Seite 5, 65604 Elz, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unter­stehen dem pflicht­ge­mäßen Ermessen des Verkäufers. Bei Anlie­ferung von Waren übernimmt der Auftrag­geber die Gewähr für die Befahr­barkeit der Baustelle mit schweren LKW.

(3) Die Gefahr geht späte­stens mit der Übergabe des Liefer­ge­gen­standes (wobei der Beginn des Verla­de­vor­gangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Fracht­führer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftrag­geber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillie­fe­rungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Instal­lation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftrag­geber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftrag­geber über, an dem der Liefer­ge­gen­stand versand­bereit ist und der Verkäufer dies dem Auftrag­geber angezeigt hat.

(4) Lager­kosten nach Gefahr­übergang trägt der Auftrag­geber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lager­kosten [0,25]% des Rechnungs­be­trages der zu lagernden Liefer­ge­gen­stände pro abgelaufene Woche. Die Geltend­ma­chung und der Nachweis weiterer oder gerin­gerer Lager­kosten bleiben vorbehalten.

(5) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrück­lichen Wunsch des Auftrag­gebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch‑, Transport‑, Feuer- und Wasser­schäden oder sonstige versi­cherbare Risiken versichert.

(6) Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware nach Ankün­digung an dem Lieferort abzuladen, ohne dass der Auftrag­geber die Ware ausdrücklich in Empfang nimmt.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Die vom Verkäufer in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Liefe­rungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Liefer­fristen und Liefer­termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Fracht­führer oder sonst mit dem Transport beauf­tragten Dritten. Die Anlie­fe­rungen erfolgen gemäß der Touren­planung des Verkäufers.

(2) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftrag­gebers – vom Auftrag­geber eine Verlän­gerung von Liefer- und Leistungs­fristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungs­ter­minen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftrag­geber seinen vertrag­lichen Verpflich­tungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.

(3) Der Verkäufer haftet nicht für Unmög­lichkeit der Lieferung oder für Liefer­ver­zö­ge­rungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertrags­ab­schlusses nicht vorher­sehbare Ereig­nisse (z.B. Betriebs­stö­rungen aller Art, Schwie­rig­keiten in der Material- oder Energie­be­schaffung, Trans­port­ver­zö­ge­rungen, Streiks, recht­mäßige Aussper­rungen, Mangel an Arbeits­kräften, Energie oder Rohstoffen, Schwie­rig­keiten bei der Beschaffung von notwen­digen behörd­lichen Geneh­mi­gungen, behörd­liche Maßnahmen oder die ausblei­bende, nicht richtige oder nicht recht­zeitige Belie­ferung durch Liefe­ranten) verur­sacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereig­nisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behin­derung nicht nur von vorüber­ge­hender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hinder­nissen vorüber­ge­hender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungs­fristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungs­termine um den Zeitraum der Behin­derung zuzüglich einer angemes­senen Anlauf­frist. Soweit dem Auftrag­geber infolge der Verzö­gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht
zuzumuten ist, kann er durch unver­züg­liche schrift­liche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(4) Der Verkäufer ist nur zu Teillie­fe­rungen berechtigt, wenn
• die Teillie­ferung für den Auftrag­geber im Rahmen des vertrag­lichen Bestim­mungs­zwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sicher­ge­stellt ist und
• dem Auftrag­geber hierdurch kein erheb­licher Mehraufwand oder zusätz­liche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(5) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadens­ersatz nach Maßgabe des §10 dieser Allge­meinen Liefer­be­din­gungen beschränkt.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftrags­be­stä­ti­gungen aufge­führten Leistungs- und Liefe­rungs­umfang. Mehr- oder Sonder­lei­stungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab dem Friedrich Bauzentrum GmbH & Co. KG, An der kleinen Seite 5, 65604 Elz. zuzüglich Verpackung, Transport und Dienst­lei­stungen (z.B. Kranhub, Hebebüh­nen­ent­ladung), der
gesetz­lichen Mehrwert­steuer, bei Export­lie­fe­rungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffent­licher Abgaben.

(2) Der Kaufpreis ist bei Lieferung /​Übergabe fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Ein späterer Fällig­keits­zeit­punkt kann dem Auftrag­geber mit der Auftrags­be­stä­tigung mitge­teilt werden. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Die Zahlung per Scheck ist ausge­schlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftrag­geber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausste­henden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltend­ma­chung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(3) Die Aufrechnung mit Gegen­an­sprüchen des Auftrag­gebers oder die Zurück­be­haltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegen­an­sprüche unbestritten oder rechts­kräftig festge­stellt sind.

(4) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausste­hende Liefe­rungen oder Leistungen nur gegen Voraus­zahlung oder Sicher­heits­lei­stung auszu­führen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kredit­wür­digkeit des Auftrag­gebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forde­rungen des Verkäufers durch den Auftrag­geber aus dem jewei­ligen Vertrags­ver­hältnis (einschließlich aus anderen Einzel­auf­trägen, für die derselbe Rahmen­vertrag gilt) gefährdet wird.

§ 8 Gewähr­lei­stung, Sachmängel

(1) Die Gewähr­lei­stungs­frist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erfor­derlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadens­er­satz­an­sprüche des Auftrag­gebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­let­zungen des Verkäufers oder seiner Erfül­lungs­ge­hilfen, welche jeweils nach den gesetz­lichen Vorschriften verjähren.

(2) Die gelie­ferten Gegen­stände sind unver­züglich nach Ablie­ferung an den Auftrag­geber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu unter­suchen. Sie gelten hinsichtlich offen­sicht­licher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unver­züg­lichen, sorgfäl­tigen Unter­su­chung erkennbar gewesen wären, als vom Auftrag­geber genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablie­ferung eine schrift­liche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefer­ge­gen­stände als vom Auftrag­geber genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftrag­geber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstan­deter Liefer­ge­gen­stand frachtfrei an den Verkäufer zurück­zu­senden. Bei berech­tigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versand­weges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefer­ge­gen­stand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestim­mungs­ge­mäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelie­ferten Gegen­stände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemes­sener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbes­serung oder Ersatz­lie­ferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmög­lichkeit, Unzumut­barkeit, Verwei­gerung oder unange­mes­senen Verzö­gerung der Nachbes­serung oder Ersatz­lie­ferung, kann der Auftrag­geber vom Vertrag zurück­treten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftrag­geber unter den in § 10 bestimmten Voraus­set­zungen Schadens­ersatz verlangen.

(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenz­recht­lichen oder tatsäch­lichen Gründen nicht besei­tigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewähr­lei­stungs­an­sprüche gegen die Hersteller und Liefe­ranten für Rechnung des Auftrag­gebers geltend machen oder an den Auftrag­geber abtreten. Gewähr­lei­stungs­an­sprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derar­tigen Mängeln unter den sonstigen Voraus­set­zungen und nach Maßgabe dieser Allge­meinen Liefer­be­din­gungen nur, wenn die gericht­liche Durch­setzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Liefe­ranten erfolglos war oder, beispiels­weise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechts­streits ist die Verjährung der betref­fenden Gewähr­lei­stungs­an­sprüche des Auftrag­gebers gegen den Verkäufer gehemmt.

(6) Die Gewähr­lei­stung entfällt, wenn der Auftrag­geber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefer­ge­gen­stand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängel­be­sei­tigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftrag­geber die durch die Änderung entste­henden Mehrkosten der Mängel­be­sei­tigung zu tragen.

(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftrag­geber verein­barte Lieferung gebrauchter Gegen­stände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­lei­stung für Sachmängel.

§ 9 Schutzrechte

(1) Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieses § 9 dafür ein, dass der Liefer­ge­gen­stand frei von gewerb­lichen Schutz­rechten oder Urheber­rechten Dritter ist. Jeder Vertrags­partner wird den anderen Vertrags­partner unver­züglich schriftlich benach­rich­tigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(2) In dem Fall, dass der Liefer­ge­gen­stand ein gewerb­liches Schutz­recht oder Urheber­recht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefer­ge­gen­stand derart abändern oder austau­schen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefer­ge­gen­stand aber weiterhin die vertraglich verein­barten Funktionen erfüllt, oder dem Auftrag­geber durch Abschluss eines Lizenz­ver­trages das Nutzungs­recht verschaffen. Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb eines angemes­senen Zeitraums nicht, ist der Auftrag­geber berechtigt, von dem Vertrag zurück­zu­treten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadens­er­satz­an­sprüche des Auftrag­gebers unter­liegen den Beschrän­kungen des § 10 dieser Allge­meinen Lieferbedingungen.

(3) Bei Rechts­ver­let­zungen durch vom Verkäufer gelie­ferte Produkte anderer Hersteller wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlie­fe­ranten für Rechnung des Auftrag­gebers geltend machen oder an den Auftrag­geber abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 9 nur, wenn die gericht­liche Durch­setzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlie­fe­ranten erfolglos war oder, beispiels­weise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

§ 10 Haftung auf Schadens­ersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadens­ersatz, gleich aus welchem Rechts­grund, insbe­sondere aus Unmög­lichkeit, Verzug, mangel­hafter oder falscher Lieferung, Vertrags­ver­letzung, Verletzung von Pflichten bei Vertrags­ver­hand­lungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt.

(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrläs­sigkeit seiner Organe, gesetz­lichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfül­lungs­ge­hilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertrags­we­sent­licher Pflichten handelt. Vertrags­we­sentlich sind die Verpflich­tungen zur recht­zei­tigen Lieferung und Instal­lation des Liefer­ge­gen­stands, dessen Freiheit von Rechts­mängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funkti­ons­fä­higkeit oder Gebrauchs­taug­lichkeit mehr als nur unerheblich beein­träch­tigen, sowie Beratungs‑, Schutz- und Obhut­s­pflichten, die dem Auftrag­geber die vertrags­gemäße Verwendung des Liefer­ge­gen­stands ermög­lichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftrag­gebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheb­lichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit der Verkäufer gemäß § 10 (2) dem Grunde nach auf Schadens­ersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertrags­schluss als mögliche Folge einer Vertrags­ver­letzung voraus­ge­sehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs­üb­licher Sorgfalt hätte voraus­sehen müssen. Mittelbare Schäden und Folge­schäden, die Folge von Mängeln des
Liefer­ge­gen­stands sind, sind außerdem nur ersatz­fähig, soweit solche Schäden bei bestim­mungs­ge­mäßer Verwendung des Liefer­ge­gen­stands typischer­weise zu erwarten sind.

(4) Die vorste­henden Haftungs­aus­schlüsse und ‑beschrän­kungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetz­lichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfül­lungs­ge­hilfen des Verkäufers.

(5) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschul­deten, vertraglich verein­barten Leistungs­umfang gehören, geschieht dies unent­geltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Einschrän­kungen dieses §10 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätz­lichen Verhaltens, für garan­tierte Beschaf­fen­heits­merkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Bei Anlie­ferung von Waren übernimmt der Auftrag­geber die Gewähr für die Befahr­barkeit der Baustelle mit schweren LKW. Eine Haftung für Schäden im Fahrbahn­belag durch Befahren und sachge­mäßes Abladen der LKW des Verkäufers ist hiermit ausgeschlossen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer beliefert den Auftrag­geber nur unter verlän­gerten und erwei­terten Eigen­tums­vor­behalt. Dies dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzei­tigen und künftigen Forde­rungen des Verkäufers gegen den Auftraggeber.

(2) Die vom Verkäufer an den Auftrag­geber gelie­ferte Ware bleibt bis zur vollstän­digen Bezahlung aller gesicherten Forde­rungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach den nachfol­genden Bestim­mungen an ihre Stelle tretende, vom Eigen­tums­vor­behalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbe­haltsware“ genannt.

(3) Der Auftrag­geber verwahrt die Vorbe­haltsware unent­geltlich für den Verkäufer.

(4) Der Auftrag­geber ist berechtigt, die Vorbe­haltsware bis zum Eintritt des Verwer­tungs­falls (Absatz 9) im ordnungs­ge­mäßen Geschäfts­verkehr zu verar­beiten und zu veräußern. Verpfän­dungen und Siche­rungs­über­eig­nungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbe­haltsware vom Auftrag­geber verar­beitet, so wird vereinbart, dass die Verar­beitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmit­telbar das Eigentum oder – wenn die Verar­beitung aus Stoffen mehrerer Eigen­tümer erfolgt oder der Wert der verar­bei­teten Sache höher ist als der Wert der Vorbe­haltsware – das Mitei­gentum (Bruch­teils­ei­gentum) an der neu geschaf­fenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbe­haltsware zum Wert der neu geschaf­fenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigen­tums­erwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Auftrag­geber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Mitei­gentum an der neu geschaf­fenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbe­haltsware mit anderen Sachen zu einer einheit­lichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Haupt­sache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Haupt­sache ihm gehört, dem Auftrag­geber anteilig das Mitei­gentum an der einheit­lichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiter­ver­äu­ßerung, tritt der Auftrag­geber bereits jetzt siche­rungs­halber die hieraus entste­hende Forderung gegen den Erwerber – bei Mitei­gentum des Verkäufers an der Vorbe­haltsware anteilig entspre­chend dem Mitei­gen­tums­anteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forde­rungen, die an die Stelle der Vorbe­haltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbe­haltsware entstehen, wie z.B. Versi­che­rungs­an­sprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Auftrag­geber wider­ruflich, die an den Verkäufer abgetre­tenen Forde­rungen im eigenen Namen einzu­ziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugs­er­mäch­tigung nur im Verwer­tungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbe­haltsware zu, insbe­sondere durch Pfändung, wird der Auftrag­geber sie unver­züglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber infor­mieren, um ihm die Durch­setzung seiner Eigen­tums­rechte zu ermög­lichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusam­menhang entste­henden gericht­lichen oder außer­ge­richt­lichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftrag­geber gegenüber dem Verkäufer.

(8) Der Verkäufer wird die Vorbe­haltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forde­rungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forde­rungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizu­ge­benden Gegen­stände liegt beim Verkäufer.

(9) Tritt der Verkäufer bei vertrags­wid­rigem Verhalten des Auftrag­gebers – insbe­sondere Zahlungs­verzug – vom Vertrag zurück (Verwer­tungsfall), ist er berechtigt, die Vorbe­haltsware herauszuverlangen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Auftrag­geber Kaufmann, eine juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffent­lich­recht­liches Sonder­ver­mögen oder hat er in der Bundes­re­publik Deutschland keinen allge­meinen Gerichts­stand, so ist Gerichts­stand für alle etwaigen Strei­tig­keiten aus der Geschäfts­be­ziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftrag­geber nach Wahl des Verkäufers in 65604 Elz oder der Sitz des Auftrag­gebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch 65604 Elz ausschließ­licher Gerichts­stand. Zwingende gesetz­liche Bestim­mungen über ausschließ­liche Gerichts­stände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Bezie­hungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftrag­geber unter­liegen ausschließlich dem Recht der Bundes­re­publik Deutschland. Das Überein­kommen der Vereinten Nationen über Verträge über den inter­na­tio­nalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allge­meinen Liefer­be­din­gungen Regelungs­lücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken dieje­nigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertrags­partner nach den wirtschaft­lichen Zielset­zungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allge­meinen Liefer­be­din­gungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungs­lücke gekannt hätten.

(4) Ergän­zungen und Abände­rungen dieser Allge­meinen Liefer­be­din­gungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekom­mu­ni­kative Übermittlung, insbe­sondere per Telefax oder per E‑Mail, sofern die Kopie der unter­schrie­benen Erklärung übermittelt wird.

Hinweis:

Der Auftrag­geber nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertrags­ver­hältnis nach § 28 Bundes­da­ten­schutz­gesetz zum Zwecke der Daten­ver­ar­beitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertrags­er­füllung erfor­derlich, Dritten (z.B. Versi­che­rungen) zu übermitteln.